Antrag abgelehnt

Tempelhofer_Feld02Erwartungsgemäß hat der Senat den Antrag von 100% Tempelhof abgelehnt, ein Volksbegehren zum Erhalt des Tempelhofer Felds einzuleiten. Jetzt hat das Abgeordnetenhaus vier Monate Zeit, über den Gesetzentwurf zu entscheiden. Fällt die Entscheidung negativ aus, können die Initiator/innen die Durchführung des Volksbegehrens verlangen.

Die Demokratische Initiative 100% Tempelhofer Feld e. V. hatte im Winter innerhalb kurzer Zeit knapp 30.000 Unterschriften gesammelt, um den „Zustand des Tempelhofer Feldes vollständig zu erhalten. Die Weiträumigkeit und die naturräumlichen Funktionen sollen in ihrem Zustand bewahrt werden. Damit soll eine Bebauung an den Rändern durch das Gesetz ausgeschlossen werden.“

Zwar genüge der Antrag den formalen und inhaltlichen Anforderungen der Berliner Verfassung und des Abstimmungsgesetzes und sei zulässig, entspreche aber nicht den stadtentwicklungspolitischen Zielen, hieß es in der Presseerklärung des Senats.

Jetzt hat das Abgeordnetenhaus vier Monate Zeit, „den Gesetzentwurf in seinem wesentlichen Bestand unverändert anzunehmen.“ Wird der Entwurf nicht angenommen, können die Initiator/innen innerhalb eines weiteren Monats die Durchführung des Volksbegehrens verlangen.  Das gilt natürlich auch dann, wenn das AGH das Begehren vor Ablauf der vier Monate ablehnt.

Im März war der Masterplan für die Entwicklung des ehemaligen Flughafengeländes der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Neben der Initiative, die das Volksbegehren initiiert hat, haben auch viele Bürgerinnen, Bürger und die Pionierprojekte, die Teile des Geländes nutzen, zahlreiche Kritikpunkte.

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Der Senat will nur 230 der 380 Hektar unbebaut lassen. An der Oderstraße (Neukölln) sollen neue Wohnungen mit bezahlbaren Mieten entstehen. Senatsbaudirektorin Regula Lüscher, die am vergangenen Mittwoch den Masterplan im Bezirksausschuss für Stadtentwicklung vorstellte, sprach allerdings von Durchschnittspreisen von zehn Euro pro Quadratmeter.

Im Süden des Geländes, Richtung Autobahn und S-Bahn, und zum Tempelhofer Damm ist gemischte Bebauung geplant, d.h. sowohl Gewerbeflächen als auch Wohnraum. Hier sollen mehrere bis zu siebengeschossige Wohnhäuser entstehen. Insgesamt sollen etwa 4.700 Wohnungen und circa 7.000 Arbeitsplätze mit der erforderlichen Infrastruktur geschaffen werden.

Ebenfalls am Tempelhofer Damm soll die Zentral- und Landesbibliothek gebaut werden. Der Wettbewerb zur architektonischen Gestaltung des Gebäudes war nach nur zweimonatiger Ausschreibungszeit im Februar beendet worden. Ab 19. April sind die Wettbewerbsarbeiten in einer Ausstellung zu sehen.

Vom Platz der Luftbrücke bis zum S-Bahn-Ring ist ein neuer Ortsteil von Tempelhof geplant, an dessen Benennung die Bevölkerung beteiligt werden soll.

Der innere Teil der Parkfläche soll weiter für Freizeit und Erholung genutzt werden können.

Ausstellung zu den Wettbewerbsarbeiten: Flughafengebäude Tempelhof, Columbiadamm 10, 12101 Berlin, Gebäude A2, Aufgang 1. Eröffnung: 18. April 19.00. Dauer: 19. April bis 17. Mai 2013. Täglich von 13 bis 18 Uhr

Redaktion | Pressemitteilung, 16.4.13 | Fotos: Katrin Schwahlen

Kategorie: Alltag + Abenteuer | Schlagwort: , , , | Permalink.

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